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Hier können sie Dokumente betreffend dem einheitlichen Dienstzeitmodell für WIGEV-Mitarbeiter*innen herunterladen.



Auf folgendem Link erhalten sie Informationen zum Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz: www.intern.magwien.gv.at/web/umstieg



Online Demo "Von Beruf Mensch"



Hier die geltenden Erlässe Arbeitszeitflexibilisierung am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember



Seitens der Hauptgruppe II wurde die folgende Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Ausbildung und Qualifikationsprofile der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV); BMGF-92252/0011-II/A2/2016 abgegeben: SCHRIFTSTÜCK


 

- GED-853/17/AB Dienstanweisung, Verkürzte Ausbildung zur Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachassistenten im Dienstverhältnis

- GED - 717/14/AL: Änderung des Beschäftigungsausmaßes, Neuberechnung des Urlaubsausmaßes

- Regelung von Strahlenschutzstunden; Arbeitszeit in Strahlen- und Röntgenbereichen (Dienstanweisung GED-756/15/AL)

- Dienstanweisung On Duty - Zeitausgleichshistorie; Auszahlung Zeitausgleichsstunden

Dienstanweisung für die Rückforderung von Kosten bzw. Bindungsdauer für Ausbildungen/Lehrveranstaltungen

- Richtlinien für I-Pool-Dienste

- Fortzahlung der Bezüge bei Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall 

- Rahmenbedingungen Sonderurlaub

- Merkblatt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Sonderausbildungen bzw. Weiterbildungen sowie berufsbegleitenden Sonderausbildungen des Wiener Krankenanstaltenverbundes, GED-841/16/AL

- Dienstplanleitfaden für die Klinik Favoriten 

- Pensionsantrag für Vertragsbedienstete der PVA

SOP „Zusammenarbeit Sicherheitsdienst und Personal“

 - Rahmenbedingungen für den Umgang mit Beurteilungen



Geschätzte Kollegin, geschätzter Kollege, liebes Team Gesundheit!

Nach dem ersten 90 Sekunden Extra Video zum Thema „Verhandlungsabschluss, Wo ist unser Geld?“, dürfen wir Sie zur Thematik „Gefährdungsanzeige – was ist das?“ informieren.

Hier geht es zum Video: Gefährdungsanzeige 

Alarm schlagen, wenn die Gesundheit von PatientInnen und BewohnerInnen in Gefahr ist; dass ist die Pflicht und das Recht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsverbund.

Sie sind direkt vor Ort und sind Profi in Ihrem Bereich. Kein anderer kann eine bessere Beurteilung von Gefahrensituationen haben als Sie.

Und wir helfen Ihnen dabei, diese Anzeige ordnungsgemäß zu verfassen.

Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Gewerkschaftsvertretung oder schreiben Sie uns unter

gefaehrdungsanzeige(_AT_)hg2.at
bzw. rufen Sie uns unter 01/40409-60700 an.

Schließlich geht es um Menschenleben!

Mit freundlichen Grüßen

Für das Team Gesundheit

Susanne Jonak, Edgar Martin und Roul Maszar

 

 



Nachdem Ihre Personalvertretung Sie über dienstliche Rechten, Pflichten bzw. Vorgehensweisen informieren kann, finden Sie auf der folgenden Homepage  diverse Informationen für Ihren privaten Bereich: Help.gv.at

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